Instandsetzungskosten sind unvermeidlich, wenn man in Immobilien investiert. Ob man es mag oder nicht, Gebäude altern, und damit kommen alle möglichen Probleme, die Menschen mit ihrem Zuhause haben können.
Was genau zählt zu den Instandsetzungskosten?
Instandsetzungskosten umfassen alle Aufwendungen, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit oder zur Verlängerung der Lebensdauer von Immobilien notwendig sind. Diese Kosten entstehen oft durch Verschleiß oder äußere Einflüsse wie Wetterbedingungen. Dazu zählen die Reparatur von Dächern, die Sanierung alter Heizungsanlagen oder auch die Instandsetzung von Sanitär- und Elektrosystemen. Kurz: Alles, was dazu führt, dass ein Gebäude wieder „fit“ gemacht wird und auf dem aktuellen Stand bleibt.
Worauf müssen Investoren bei Instandsetzungskosten achten?
Investoren sollten Instandsetzungskosten nie unterschätzen. Sie können schnell in die Höhe schießen, vor allem wenn unvorhergesehene Schäden übersehen werden. Eine gründliche Gebäudebewertung vor dem Kauf kann dabei helfen, die zukünftigen Kosten richtig einzuschätzen. Eine Budgetplanung, die realistisch und auf den Ist-Zustand der Immobilie abgestimmt ist, schützt vor bösen Überraschungen.
Wie unterscheiden sich Instandsetzungskosten von anderen Ausgaben?
Man könnte meinen, Instandsetzungskosten sind mit Renovier- oder Modernisierungsausgaben gleichzusetzen, aber das ist nicht der Fall. Instandsetzungskosten beziehen sich nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, nicht auf die Verbesserung oder Modernisierung der Immobilie, wie es bei Renovierungen der Fall wäre. Wenn man zum Beispiel eine neue Küche einbaut, ist das keine Instandsetzung, sondern eine Modernisierung. Ein neues Dach, weil das alte undicht ist? Definitiv Instandsetzung.
Welche steuerlichen Aspekte sind relevant bei Instandsetzungskosten?
Ein nützlicher Fakt für Investoren: Instandsetzungskosten können oft steuerlich abgesetzt werden. Aber aufgepasst: Es gibt feine Unterschiede. Kosten, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb anfallen und in Summe 15% des Kaufpreises übersteigen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten und sind nicht sofort absetzbar. Darum lohnt es sich, direkt mit einem Steuerberater zu sprechen und die beste Strategie für die Absetzung dieser Kosten zu entwickeln.
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