Die Grunderwerbssteuer ist ein fester Bestandteil beim Kauf von Immobilien in Deutschland. Sobald ein Grundstück erworben wird, fällt diese Steuer an. Als Immobilienkäufer oder Investor im deutschen Raum sollte man sie nicht nur im Blick haben, sondern auch verstehen, was dahintersteckt und wie sie sich auf das Investment auswirken kann.
Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?
Die Höhe der Grunderwerbssteuer variiert je nach Bundesland. Ja, richtig gelesen, es gibt keinen einheitlichen Satz für ganz Deutschland. Während einige Länder tariftreu bei 3,5% bleiben, langen andere mit bis zu 6,5% richtig zu. Wer also glaubt, beim Kaufpreis bleiben die Überraschungen aus, hat die Rechnung ohne den Wirt, respektive ohne das Bundesland, gemacht. Der genaue Prozentsatz hängt also vom Standort der Immobilie ab, und dies gilt es von Anfang an in die Kalkulation mit einzubeziehen.
Auf welche Kaufverträge fällt die Grunderwerbssteuer an?
Die Grunderwerbssteuer fällt auf alle sogenannten "Kaufverträge" an, die eine Übertragung eines Grundstücks oder einer Immobilie betreffen. Egal ob es um den Erwerb eines Einfamilienhauses, eine Eigentumswohnung oder einen gewaltigen Bürokomplex geht. Sobald ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird, schlägt das Finanzamt zu. Eine feine Sache, wenn man in die Riege der Immobilienbesitzer aufsteigen möchte, nur um gleich darauf von der Steuerpflicht begrüßt zu werden. Grob vereinfacht gilt: Überall dort, wo Grund und Boden den Besitzer wechselt, ist die Grunderwerbssteuer nicht fern.
Gibt es Ausnahmen bei der Grunderwerbssteuer?
Natürlich gibt es auch hier interessante Feinheiten. Wenn Eltern beispielsweise ihren Kindern eine Wohnung schenken, ohne dass ein Cent den Besitzer wechselt, bleibt die Steuer außen vor. Auch bei bestimmten Unternehmensumstrukturierungen kann man mit der richtigen Strategie der Steuer einen Strich durch die Rechnung machen. Steuergesetze sind in ihrer Gänze ein Gedicht an Ausnahmen – nur eben nicht für den Normalbürger im alltäglichen Immobiliengeschäft.
Wer muss die Grunderwerbssteuer zahlen?
Gut, sicher ist eins: Der Käufer ist der Glückspilz, der diese Steuerlast trägt. Vor allem, wenn er vor lauter Freude über seinen Immobilienerwerb gar nicht mitbekommen hat, dass dieses kleine Extra auf ihn zukommt. Verkäufer haben mit dieser Sorge dagegen nichts an der Backe. Der Käufer ist aufgefordert, sich gedanklich und finanziell auf diese zusätzliche Leistung einzustellen.
Wann ist die Zahlung der Grunderwerbssteuer fällig?
Kaum ist der notarielle Kaufvertrag unterschrieben, steht schon die Steuer ins Haus. Meist kommt das freundliche Schreiben vom Finanzamt etwa vier bis sechs Wochen nach dem Notartermin. Die Zahlung muss binnen eines Monats geleistet werden, um Verzögerungszuschläge zu vermeiden. Es bleibt also keine lange Gnadenfrist. Alaska im Winter hat weniger Erwartungsdruck als das Finanzamt in dieser Angelegenheit.
Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet?
Die Berechnung der Grunderwerbssteuer ist in ihrer simplen Formulierung einleuchtend: Kaufpreis der Immobilie multipliziert mit dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes. Was so einfach klingt, kann so kompliziert werden, wenn der Kaufpreis nicht eindeutig ist oder andere Faktoren, wie ergänzende Grundstücksanteile, ins Spiel kommen. Darum sollte man sich hier keinen Rechenfehler erlauben oder Details vergessen. Das Finanzamt freut sich selten über Kaufmannsvergessenheiten.
Kann man die Grunderwerbssteuer von der Steuer absetzen?
Es wäre zu schön, um wahr zu sein, könnte man die Grunderwerbssteuer direkt von der Einkommenssteuer absetzen. Leider nein. Diese Steuer wird nicht zu den absetzbaren Kosten gezählt – zumindest nicht im privaten Bereich. Wer jedoch als Unternehmen kauft und die Immobilie betrieblich nutzt, könnte Wege finden, sie über die Abschreibung im Laufe der Jahre steuerlich gelten zu machen. Es kommt wieder auf die Kunst des Steuerberaters an, aus fest aussehendem Beton doch noch ein bisschen Gold zu schlagen.
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