Die Erschließungsbeitragsordnung klingt im ersten Moment wie ein Zungenbrecher, ist aber in der Immobilienbranche von unschätzbarem Wert. Wer in eine Immobilie investieren will, insbesondere in bebaubares Land, der wird früher oder später auf dieses etwas sperrige Wort stoßen. Im Grunde regelt die Erschließungsbeitragsordnung die Kosten, die Eigentümer für den Ausbau und die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur – wie Straßen, Gehwege oder Kanalisation – zur Kasse bitten. Ein Konzept, das man nicht unterschätzen sollte, wenn man ein Grundstück entwickeln oder kaufen möchte.
Wer zahlt den Erschließungsbeitrag und wofür eigentlich?
Die Millionenfrage! In erster Linie müssen die Eigentümer von Grundstücken, die durch bauliche Maßnahmen erschlossen werden, zahlen. Der Beitrag fällt an, wenn neue Infrastruktur bereitgestellt wird. Diese kann von Straßen über Versorgungsleitungen bis hin zu Parkplätzen reichen. Oft herrscht die Meinung, dass der Staat schon alles löst. Aber Überraschung: Die Community, in Form der Grundstückseigentümer, tritt hier in die finanzielle Fußstapfen. Die Kommune legt den Beitrag fest, und die Höhe kann variieren. Bedenkt man den Vorteil – bessere Erreichbarkeit, gesteigerter Wert der Immobilie – ist es jedoch mehr Investition als Last.
Wie wird der Erschließungsbeitrag berechnet?
Hier gibt es keinen pauschalen Daumenwert, und Mathematik-Fans aufgepasst! Die Berechnung des Erschließungsbeitrags ist recht komplex und basiert auf mehreren Faktoren. Dazu gehören die Grundstücksgröße, der tatsächliche Aufwand für die Erschließung und auch der Vorteil, den das Grundstück durch die Maßnahme erfährt. Die Kommunen erheben häufig zwischen 60% und 90% der tatsächlich anfallenden Kosten von den Grundstückseigentümern. Manchmal lohnt sich ein scharfes Auge auf die sogenannte „Telefontarif“-eben mit weniger Minuten mehr zahlen-Dilemma.
Unterscheidet sich die Erschließungsbeitragsordnung von anderen Abgaben im Immobilienbereich?
Ja, die Erschließungsbeitragsordnung ist ein ganz eigenes Biest. Im Gegensatz zu anderen Abgaben und Beiträgen bezieht sich der Erschließungsbeitrag ausschließlich auf die Erschließung der Grundstücke. Nebenkosten wie Grundsteuer und Müllabgaben sind völlig andere Baustellen. Während die Grundsteuer regelmäßig fällig wird, kommt der Erschließungsbeitrag oft überraschend wie ein Kater nach einer durchzechten Nacht. Es ist ratsam, sich bewusst mit den Erschließungsplänen der Gemeinden auseinanderzusetzen, um vorbereitet zu sein.
Gibt es Freibeträge oder Ausnahmen beim Erschließungsbeitrag?
Der große Traum so mancher Eigentümer, aber die Realität ist knallhart. Es gibt tatsächlich einige wenige Ausnahmen oder Ermäßigungen. Beispielsweise bei sozialen Einrichtungen oder in speziellen Fördergebieten. Sie sind allerdings rar gesät. In vielen Fällen ist der Erschließungsbeitrag unumgänglich. Wer sich auf eine langwierige Diskussion um Rabatte hofft, dem bleibt vor allem eines: Enttäuschung. Doch wer weiß, vielleicht überrascht die ein oder andere Kommune durch unerwartete Großzügigkeit.
Danach wird auch oft gesucht:
Grundsteuer, Bauabnahme, Baulast, Grundbuch, Straßenbaubeitrag, Katasterplan, Immobilienkredit, Bauanzeige.