In der Welt der Immobilieninvestments gibt es viele Begriffe, die Klarheit und Erklärung benötigen. Einer davon ist "umlagefähige Kosten". Wenn du dich schon mal gefragt hast, was genau das ist und warum es für Vermieter und Mieter gleichermaßen interessant sein kann, dann mal los – tauchen wir ein!
Was versteht man unter umlagefähigen Kosten?
Umlagefähige Kosten sind die Art von Kosten, die ein Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen darf. Einfach ausgedrückt, handelt es sich um Ausgaben, die durch den Gebrauch der Immobilie entstehen und somit anteilig auf die Mieter verteilt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die genau definiert, welche Kostenarten umgelegt werden können.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Diese Frage mag dir Kopfzerbrechen bereiten, denn nicht alle Kosten können umgelegt werden. Umlagefähige Kosten umfassen zum Beispiel die Ausgaben für Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr und die Grundsteuer. Auch Hausmeisterdienste und die Kosten für Gebäudereinigung fallen häufig darunter. Entscheidend ist, dass diese Kostenarten im Mietvertrag klar definiert werden. Und wenn man dann so eine Nebenkostenabrechnung bekommt, fühlt man sich schon mal wie bei einem Ratespiel, oder?
Welche Kosten sind nicht umlagefähig?
Nicht alles, was dem Vermieter Kosten bereitet, kann einfach auf die Mieter abgewälzt werden. Kosten für große Instandhaltungsmaßnahmen oder Verwaltungskosten fallen nicht unter die umlagefähigen Posten. Auch die Zinsen für Kredite, die der Vermieter für den Kauf der Immobilie aufgenommen hat, bleiben seine Sache. Ziehen wir also die Mieter an dieser Stelle aus der Verantwortung. Sie zahlen schließlich schon genug.
Warum sind umlagefähige Kosten relevant für Immobilien-Investoren?
Für Investoren kann die Umlage von Kosten eine Möglichkeit sein, die Rentabilität ihrer Immobilien zu steigern. Durch das Umlagen bestimmter Betriebskosten auf die Mieter bleibt das Budget des Vermieters ein wenig unbeschädigt. Das ermöglicht eine kalkulierbare Einnahmesituation – hoffentlich ohne Gejammer von den Mietern!
Was sollten Mieter über umlagefähige Kosten wissen?
Mieter sollten ihre Mietverträge genau durchlesen, da dort festgehalten wird, welche Kostenarten umgelegt werden können. Tipp am Rande: Sich regelmäßig eine Betriebs- oder Nebenkostenabrechnungen zur Brust zu nehmen, kann Defiziten und Überraschungen vorbeugen. Und falls man den Durchblick verliert, hilft ein Gespräch mit dem Vermieter oder eine Beratung beim Mieterschutzbund.
Danach wird auch oft gesucht:
Betriebskosten, Nebenkostenabrechnung, Mietnebenkosten, Mietvertrag, Grundsteuer, Hauswartskosten, Heizkostenabrechnung, Mieterservice, Immobilienverwaltung, Wohnungsnebenkosten, Wasserabrechnung.