Kurzbeschreibung

Steuerabgaben sind die zu zahlenden Steuern.

In der faszinierenden Welt der Immobilien-Investments spielt das Thema Steuerabgaben oft die Rolle des ungebetenen Gastes. Kein Investor mag sie wirklich, aber jeder muss ihnen Beachtung schenken. Gerade im deutschen Raum, wo die Steuerlast oft ein Thema für sich ist, macht es durchaus Sinn, ein wenig genauer hinzuschauen.

Welche Steuerabgaben sind im Immobilienbereich relevant?

Im Bereich der Immobilien-Investments erwarten einen verschiedene Steuerarten, die es zu beachten gilt. Die Einkommensteuer trifft jeden, der aus der Vermietung Einkommen generiert. Kapitalerträge sind hier dem Fiskus zu melden, was sich insbesondere dann bemerkbar macht, wenn man eine Immobilie nicht selbst nutzt, sondern sie als lukrative Kapitalanlage betrachtet.

Ein weiterer Punkt auf der Liste der Steuergelder, welche die Kassen des Staates füllen, ist die Grundsteuer. Diese fällt regelmäßig an und hängt vom Wert der Immobilie sowie vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Der Hebesatz variiert und kann zu Überraschungen führen, wenn man mit einer besonders "spendierfreudigen" Kommune zu tun hat.

Zuletzt ist die Grunderwerbsteuer zu nennen, die gezahlt werden muss, sobald eine Immobilie gekauft wird. Diese einmalige Steuer kann ein Loch in das Portemonnaie reißen und variiert je nach Bundesland. In Bayern freut man sich aktuell über relativ wenig, in Berlin hingegen zahlt man kräftiger.

Was sind Sonderfälle bei der Besteuerung von Immobilien?

Hier gibt es einige interessante Aspekte zu beachten: Verkauft ein Kapitalanleger eine Immobilie nach der zehnjährigen Spekulationsfrist, fällt keine Steuer auf den möglichen Gewinn an. Ein schöne Regelung, die es Anlegern erlaubt, langfristig zu planen. Ein simpler Merksatz: Geduld kann in Gold aufgewogen werden.

Für die Selbstnutzer sieht die Welt wieder anders aus. Veräußert man eine selbstgenutzte Immobilie, fällt auch hier in der Regel keine Spekulationssteuer an. Klingt doch ganz freundlich, oder? Die Steuerregelungen sind manchmal wie ein Trittbrettfahrer, der sich plötzlich als hilfreicher Begleiter entpuppt.

Welche Absetzen gibt es für Immobilieninvestoren?

Ein willkommener Lichtblick sind die Abschreibungsmöglichkeiten. Bei vermieteten Immobilien kann der Wertverlust, bekannt als Absetzung für Abnutzung (AfA), steuerlich geltend gemacht werden. Dies reduziert die steuerliche Belastung, was jedem Investor ein Lächeln aufs Gesicht zaubern kann. Der reguläre Satz beträgt bei Gebäuden, die nach 1925 gebaut wurden, zwei Prozent pro Jahr.

Auch die Werbungskosten können clever eingesetzt werden. Dazu zählen Ausgaben wie die Zinsen für Immobilienkredite oder Reparaturen, die allerdings in einem angemessenen Rahmen sein sollten. Diese steuerlichen Gestaltungsoptionen sorgen dafür, dass man sich dem Steuerdschungel nicht völlig hilflos ausgeliefert fühlen muss.

Welche Unterschiede gibt es zum internationalen Steuerrecht?

Wer über die Landesgrenzen hinaus investiert, wird schnell feststellen: Andere Länder, andere Sitten. Im internationalen Steuerrecht lernt man schnell, dass viele Länder unterschiedliche Regeln haben. Nehmen wir die USA: Dort gibt es zum Beispiel keinen Begriff der pauschalen Grundsteuerförderung, sondern im Gegenteil massive Unterschiede je nach County und Bundesstaat.

Immobilieninvestoren sollten sich stets mit dem Steuerrecht ihres Landes und der Länder, in die sie investieren wollen, vertraut machen. Es wäre doch schade, wenn man einen kapitalen Fehler nur aufgrund unzureichender Information begeht.

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