Das Vermittlungshonorar, oft auch als Maklerprovision bezeichnet, ist ein wesentlicher Bestandteil des Immobiliengeschäfts. Doch was versteckt sich tatsächlich hinter diesem Begriff? Viele Personen, die in Immobilien investieren oder eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, stoßen auf diesen Begriff. Das Vermittlungshonorar spielt eine Rolle, wenn ein Makler oder eine Maklerin ins Spiel kommt, um eine Immobilie zu vermitteln. Was es genau damit auf sich hat und wer dafür aufkommt, klären wir im Detail.
Was genau ist ein Vermittlungshonorar und wie wird es berechnet?
Ein Vermittlungshonorar ist die Bezahlung, die ein Makler oder eine Maklerin für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Dieser Betrag ist keine fixe Summe, sondern bemisst sich in der Regel prozentual am Kaufpreis der Immobilie. Der Prozentsatz kann je nach Region und Vereinbarung variieren. In Deutschland liegt er typischerweise zwischen vier und sieben Prozent des Kaufpreises. Das mag im ersten Moment viel erscheinen, aber dabei handelt es sich um die Bezahlung für umfangreiches Fachwissen und wertvolle Dienstleistungen, die einen Verkauf oder Kauf erheblich erleichtern können.
Wer zahlt das Vermittlungshonorar – Käufer oder Verkäufer?
Ob Käufer oder Verkäufer das Vermittlungshonorar entrichten müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Kostenaufteilung kann im Maklervertrag festgelegt werden. Seit 2020 regelt das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision bei Immobilienkaufverträgen, dass bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowohl Käufer als auch Verkäufer jeweils die Hälfte der Provision zahlen, vorausgesetzt, der Makler wurde von beiden Parteien beauftragt. Werden hingegen zwei separate Maklerverträge geschlossen, kann sich die Kostenregelung anders gestalten.
Gibt es Unterschiede zwischen Vermittlungshonorar und anderen Gebühren?
Ja, durchaus. Das Vermittlungshonorar ist nicht zu verwechseln mit anderen gebührenähnlichen Begriffen wie Notargebühren oder Grundbuchkosten. Diese sind von staatlichen Stellen oder anderen Dienstleistern unabhängig vom Makler zu entrichten. Das Honorar des Maklers ist spezifisch für die Vermittlungsleistung vorgesehen. So trägt der Makler aktiv dazu bei, dass der Verkauf oder Kauf erfolgreich abgewickelt wird, während Notare oder Grundbuchämter eher rechtliche Formalitäten übernehmen.
In welchen Fällen ist ein Vermittlungshonorar gerechtfertigt?
Ein Vermittlungshonorar wird fällig, sobald der Makler die beantragte Dienstleistung erfolgreich erbracht hat. Das bedeutet, wenn er maßgeblich zur Vermittlung der Immobilie beigetragen hat. Dazu zählen unter anderem Bewertung der Immobilie, Erstellung eines Exposés, Organisation und Durchführung von Besichtigungen sowie Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Makler investiert viel Zeit und Wissen in jeden Deal, weshalb das Honorar oft gerechtfertigt ist. Sollte ein Maklervertrag wider Erwarten aufgelöst werden, bevor ein Geschäftsabschluss zustande gekommen ist, entfällt in der Regel auch das Anrecht auf eine Provision.
Danach wird auch oft gesucht:
Maklerprovision, Immobilienfinanzierung, Notargebühr, Kaufnebenkosten, Grundbuchkosten, Vertragsgestaltung, Immobilienbewertung, Investitionsstrategie, Wohnungsnotar, Marktentwicklung