Energieausweiskosten sind ein leidiges Thema für viele Hausbesitzer und Immobilien-Investoren in Deutschland. Da fragt man sich doch, was sich alles hinter diesen mysteriösen Kosten verbirgt. Egal, ob man sich voll ins Immobiliengeschäft stürzen oder sein altes Elternhaus verkaufen möchte, der Energieausweis ist ein Punkt, der nicht vernachlässigt werden kann. Tauchen wir ein bisschen tiefer ein und entdecken wir, worum es sich genau handelt.
Was umfasst der Energieausweis eigentlich?
Der Energieausweis informiert über den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes, also quasi den „Benzinverbrauch“ der Immobilie. Es wird unterschieden zwischen dem Verbrauchsausweis, der sich auf tatsächliche Verbrauchsdaten stützt, und dem Bedarfsausweis, der auf einer technischen Analyse beruht. Beide Varianten haben den Zweck, Interessenten und Interessentinnen einen schnellen Überblick über die energetische Effizienz des Gebäudes zu geben. Wenn Sie beim Hauskauf den roten Bereich erblicken, sei gewarnt: Hier kommt vielleicht eine Energieschleuder!
Wie hoch sind die Energieausweiskosten?
Jetzt kommt der schmerzhafte Teil: die Kosten für diesen kleinen Papierstapel. Je nach Art des Energieausweises und Aufwand der Erstellung können diese variieren. Ein Bedarfsausweis, der einen tieferen Blick in die Gebäudestruktur erfordert, ist oft kostspieliger, in der Regel zwischen 300 und 1.000 Euro. Ein Verbrauchsausweis ist da schon die günstigere Wahl, oft erhältlich für 50 bis 100 Euro. Doch Vorsicht: Der billigere Preis kommt mit der Einschränkung, dass Verbrauchsdaten erfasst werden müssen, die über mehrere Jahre gesammelt wurden.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Der Typ der Immobilie ist entscheidend – Größe, Alter und Bauart spielen hier eine große Rolle. Ob es sich um ein Einfamilienhaus oder einen riesigen Wohnkomplex handelt, macht dabei einen deutlichen Preisunterschied. Der Wärmeschutz und die Heizungsanlagen können ebenfalls den Preis variieren lassen. Falls umfassende Sanierungen durchgeführt wurden oder ungewöhnlich viele Energiequellen vorhanden sind, gehen die Kosten möglicherweise auch höher aus.
Wer bezahlt diese Kosten?
Grundsätzlich ist der Eigentümer oder die Eigentümerin dafür verantwortlich, den Energieausweis zu beantragen und zu bezahlen. Falls die Immobilie vermietet ist, trägt also der Vermieter die Kosten. Beim Hausverkauf reicht es nicht, zu behaupten, dass früher mal ein Ausweis existierte; er muss bei Verkauf oder Vermietung neu vorgelegt werden. Was für eine Bürokratie, nicht wahr? Und klar könnte man diskutieren, ob hier nicht der Staat mal die Geldbörse zücken sollte, aber das ist eine andere Geschichte.
Gibt es rechtliche Verpflichtungen?
Kinderleicht: Ja, absolut. In Deutschland besteht eine Pflicht, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Klingt nach einer entspannten Pflicht? Sollte man nicht unterschätzen! Fehlt der Ausweis oder sind die Angaben fehlerhaft, drohen hohe Bußgelder, die sich schnell auf bis zu 15.000 Euro belaufen können. Das ist eine Summe, die man lieber in andere Dinge investieren würde. Also, keine Spielchen – einfach zusehen, dass so ein Ding rechtzeitig besorgt wird.
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