Ein Unbedenklichkeitsvermerk in der Immobilienwelt klingt erstmal, als sei es nur ein weiteres Dokument, das man abhaken muss. Doch für Immobilien-Investoren im deutschen Raum ist er von entscheidender Bedeutung. Er ist der Beweis gegenüber dem Grundbuchamt, dass bei einer Grundstücksübertragung die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde. Ohne diesen Vermerk bleibt das Grundbucheigentum beim Verkäufer hängen, topp!
Warum ist ein Unbedenklichkeitsvermerk notwendig?
Hier in Deutschland, wo alles seine Ordnung haben muss, wird der Unbedenklichkeitsvermerk von der Finanzbehörde ausgestellt und ist Pflicht vor jeder Grundstücksumschreibung. Auch wenn man bei all den Steuern und Formularen leicht das Augenrollen bekommt, schützt dieser Vermerk Investoren und Käufer vor rechtlichen Unsicherheiten. Er stellt sicher, dass unser geliebtes Finanzamt keine offenen Rechnungen mehr hat, bevor das Grundstück auf den neuen Eigentümer übertragen wird.
Wie erhält man einen Unbedenklichkeitsvermerk?
Sicherlich wäre es ein entspannterer Prozess, wenn man sich besagten Unbedenklichkeitsvermerk einfach selbst ausdrucken könnte. Die Realität: Nach Eingang der fälligen Zahlung beim Finanzamt wird der Prozess automatisch angestoßen. Allerdings könnten unvollständige oder fehlerhafte Angaben die Sache verzögern – präzise Arbeiten zahlt sich also tatsächlich mal aus!
Welche Rolle spielt der Unbedenklichkeitsvermerk beim Immobilienkauf?
Beim Immobilienkauf ist der Unbedenklichkeitsvermerk nicht bloß irgendein Stück Papier. Ohne ihn kann das Grundbuchamt nicht tätig werden und der Eigentumswechsel hängt in der Luft. Wer hätte gedacht, dass jener unscheinbare Vermerk das Zünglein an der Waage zwischen rechtlichem Eigentum und bloßer Hoffnung auf ein neues Heim ist?
Gibt es ähnliche Dokumente, die man beachten sollte?
In Deutschland wird man als Immobilienbesitzer für derlei bürokratische Abenteuer sensibilisiert. Nebst dem Unbedenklichkeitsvermerk spielen auch andere Formulare wie die Grundbuchauszüge eine wichtige Rolle. Während der Unbedenklichkeitsvermerk sich auf die Steuer konzentriert, befasst sich der Grundbuchauszug mehr mit Eigentumsverhältnissen und Lasten, die auf der Immobilie liegen. Unterschiedliche Dokumente, gleiche Akribie!
Was könnte passieren, wenn der Unbedenklichkeitsvermerk fehlt?
Keinen Unbedenklichkeitsvermerk zu haben, kann verheerender sein als ein missglückter Haarschnitt. Ohne ihn gibt es keinen Eintrag ins Grundbuch und ohne Eintrag kein rechtlicher Besitz des Grundstücks. In solch einem Fall ist es, als hätte man den teuren Vertrag für den Kauf nur im Geschenkeladen um die Ecke abgeschlossen. Niemand möchte, dass sein Investment daran zerbricht.
Danach wird auch oft gesucht:
Grundbuchauszug, Grunderwerbsteuer, Notarielle Beurkundung, Immobilienfinanzierung, Eigentumsübertragung, Hypotheken, Kaufvertrag, Maklerprovision, Flurkarte, Baulastenverzeichnis.