Der Teilverkauf eines Hauses klingt im ersten Moment wie ein seltsames Konzept. Warum sollte jemand jemals nur einen Teil seines Hauses verkaufen? Ein Haus ist doch keine Pizza, bei der man sich einfach ein Stückchen nehmen kann! Trotzdem kann dieser Ansatz gerade bei Immobilienbesitzern, die über viel Eigenkapital verfügen, aber liquide Mittel benötigen, eine interessante Option sein.
Was versteht man unter einem Teilverkauf eines Hauses?
Ein Teilverkauf eines Hauses bedeutet, dass man einen prozentualen Anteil der Immobilie verkauft, ohne das Haus vollständig aufzugeben. Dabei bleibt der Eigentümer in der Regel Hauptnutzer der gesamten Immobilie. Der Verkaufsanteil wird durch einen Investor übernommen, der im Gegenzug für seinen Anteil eine Art Miete vom Eigentümer erhält. Diese regelmäßige Zahlung nennt man „Nutzungsentgelt“. Der Teilverkauf bietet eine Möglichkeit, Kapital freizusetzen, ohne aus dem Eigenheim ausziehen zu müssen. Man genießt weiterhin das Wohnrecht und bleibt Herr im eigenen Haus.
Wie läuft der Teilverkauf ab?
Der Prozess beginnt mit einer Bewertung der Immobilie. Danach entscheidet der Eigentümer, welchen Prozentsatz er verkaufen möchte. Üblicherweise liegt dieser zwischen 10% und 50%. Der Investor erwirbt dann diesen Anteil und zahlt den entsprechenden Kaufpreis. Dabei bleibt der ursprüngliche Eigentümer Entscheidungsträger. Ein bedeutender Punkt im Vertrag ist das Rückkaufsrecht, das dem Verkäufer zusteht. Dieses Recht ermöglicht es ihm, zu einem späteren Zeitpunkt den verkauften Anteil zurückzukaufen. Ein Nest für den Fall, dass finanzielle Umstände oder der Markt sich ändern.
Welche Vorteile bietet der Teilverkauf?
Der charmante Aspekt des Teilverkaufs liegt in der Flexibilität. Man muss nicht die vertraute Umgebung hinter sich lassen, um an finanzielle Mittel zu gelangen. Es gleicht einem sicheren Hafen für jene, die Freiraum für andere Investitionen oder Anschaffungen suchen. Gleichzeitig umgeht man typische Bankprodukte und deren oftmals strenge Kreditbedingungen.
Welche Risiken sind mit dem Teilverkauf verbunden?
Nichts im Leben ist ohne Risiko. Auch der Teilverkauf kann Herausforderungen mit sich bringen. Da wären zum einen die Kosten für das Nutzungsentgelt. Diese regelmäßige Zahlung kann sich über die Jahre summieren. Zudem besteht das Risiko steigender Preise und Anpassungen. Ein weiteres Risiko ist die Bindung an den Vertragspartner. Der Eigentümer teilt sein Grundstück in gewisser Weise und muss den Miteigentümer in Entscheidungen involvieren. Unstimmigkeiten können dann wie ein lästiges Detail wirken, das man nicht einkalkuliert hatte.
Was ist der Unterschied zwischen einem Teilverkauf und einer Immobilienleibrente?
Im Gegensatz zur Immobilienleibrente, bei der das gesamte Haus an einen Käufer übertragen wird und der Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht und regelmäßige Zahlungen erhält, belässt der Teilverkauf den ursprünglichen Eigentümer in einer bedeutenderen Kontrollposition. Man verkauft nur einen Teil und erhält kein Wohnrecht, sondern bleibt vollständiger Nutzer der gesamten Immobilie. Der feine Unterschied liegt im Detail: Bei der Leibrente bekommt der Verkäufer fixe regelmäßige Zahlungen, beim Teilverkauf er bezahlt ein Nutzungsentgelt.
Für wen eignet sich ein Teilverkauf?
Nicht nur für Senioren oder Menschen in finanziellen Engpässen – auch Eigentümer mit einem strategischen Blick auf ihre Vermögensverteilung können den Teilverkauf für sich nutzen. Wenn das Eigenkapital genutzt werden soll, ohne die Immobilie vollständig aufzugeben, bietet dieser Ansatz eine praktikable Lösung. Es geht um Balance: Geld freisetzen und dennoch die Kontrolle behalten.
Was passiert beim Verkauf des ganzen Hauses, wenn ein Teilverkauf erfolgt ist?
Kommt es doch zur Entscheidung, das gesamte Haus zu verkaufen, greift die vertragliche Regelung. Der Eigentümer muss nun den Anteil des Investors berücksichtigen. Ein kompletter Verkauf ist dennoch möglich, wobei der erhaltene Verkaufspreis gerecht zwischen den Parteien aufgeteilt wird. Das Rückerwerbsrecht sichert dem ursprünglichen Eigentümer Kontrolle und Chancen. Die Möglichkeit, den verkauften Anteil zurückzuerwerben, bleibt eine Option für den Plan B in der Zukunft.
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