Kurzbeschreibung

Das Schenkungsrecht regelt die rechtlichen Aspekte von Schenkungen.

Das Schenkungsrecht ist ein spannendes, oft missverstandenes Element im deutschen Zivilrecht, das besonders für Immobilien-Investoren von Interesse sein sollte. In Zeiten steigender Immobilienpreise kann der Gedanke, eine Immobilie zu verschenken, äußerst attraktiv erscheinen – sowohl aus emotionalen als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Doch was verbirgt sich genau dahinter, wenn man seine geliebte Eigentumswohnung an den Nachwuchs überträgt?

Was umfasst das Schenkungsrecht im deutschen Recht?

Das Schenkungsrecht regelt die unentgeltliche Übertragung von Vermögen, also die Schenkung. Juristisch betrachtet, geht es um einen Vertrag zwischen dem Schenker und dem Beschenkten, der ohne Gegenleistung zu Ersterem abgewickelt wird. Insbesondere bei Immobilien ist der notarielle Schenkungsvertrag von essenzieller Bedeutung. Man könnte sagen, das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spannt hier gern den roten Teppich aus – § 516 sieht die Grundregeln der Schenkung vor. Aber Vorsicht: Eine Schenkung ist nicht einfach nur ein großes Geschenk; steuerliche Aspekte spielen ebenfalls eine Rolle. Der Fiskus schaut genau hin, wenn es ums Geldschenken geht, und erhebt abhängig vom Verwandtschaftsgrad bisweilen ganz ordentlich Schenkungssteuer.

Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Bevor man sich in der noblen Geste der Schenkung verliert, kann ein steuerlicher Reality-Check nicht schaden. Die Schenkungssteuer ist kein Mythos, sondern Realität. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad gibt es verschiedene Steuerfreibeträge. Kinder freuen sich über stolze 400.000 Euro Freibetrag, während nicht verwandte Beschenkte gerade mal kümmerliche 20.000 Euro haben. Auch der Immobilienwert wird mit dem sogenannten Verkehrswert berechnet, und die Schenkung kann gravierende steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn man die Freibeträge überschreitet. Ein vorausschauendes Finanzmanagement kann hier vor unliebsamen Überraschungen retten. Ach, Steuervermeidung in ihrer schönsten Form.

Wie unterscheidet sich eine Schenkung von einer Erbschaft?

Auch wenn Schenkung und Erbschaft auf den ersten Blick wie Geschwister wirken, sind sie doch nur entfernte Kusinen aus dem Familienrecht. Während die Schenkung zu Lebzeiten erfolgt, tritt die Erbschaft nur nach dem Ableben in Kraft. Spannend wird es, wenn man die steuerlichen Freibeträge betrachtet, die für Schenkungen und Erbschaften gleich hoch sind. Die Überlegung, ob man seine vier Wände schon zu Lebzeiten oder erst danach übertragen sollte, kann auch steuerliche Einsparungen mit sich bringen. Trotzdem bleibt die Entscheidung oft eine Herzensangelegenheit, bei der das Bankkonto nicht die Hauptrolle spielt.

Welche Risiken und Herausforderungen gibt es bei der Immobilienschenkung?

Wer nach dem Motto „Geschenkt ist geschenkt“ lebt, könnte bei Immobilien ein blaues Wunder erleben. Immobilen binden Kapital. Eine vorschnelle Übertragung kann im Nachhinein zu Reue führen, gerade wenn sich die eigenen Lebensumstände ändern. Auch der Zugriff Dritter auf den Beschenkten – wie Scheidungen oder Insolvenzverfahren – könnte die Schenkung ungewollt rückgängig machen. Wie in einem schlechten Kinofilm könnte das Drama dazu führen, dass die Immobilie ihrer Bestimmung entzogen wird. Dann gibt es noch das Risiko der Rückforderung im Härtefall, zum Beispiel bei grobem Undank des Beschenkten. Nicht zu vergessen, dass jede Schenkung eine potentielle Erbauseinandersetzung für die anderen Erben bedeuten kann. Eine emotionale Achterbahn.

Danach wird auch oft gesucht:

Immobilienrecht, Erbschaftssteuer, Freibeträge, Immobilienbewertung, Notarvertrag, Nachlassregelung, Schenkungsvertrag, Eigentumsübertragung, Grundbuch, Schenkungsteuer, Immobilienkauf.