In der Welt der Immobilien wirft die Frage nach dem Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht häufig Verwirrung auf. Beide Konzepte ermöglichen es, Immobilien zu nutzen, ohne dass ein Eigentumsübergang stattfindet, aber sie unterscheiden sich grundlegend in ihrer Reichweite und Anwendung. Man könnte meinen, das sei das Gleiche in Grün, doch der Teufel steckt im Detail.
Was versteht man unter Nießbrauch?
Nießbrauch ist das umfassendste Nutzungsrecht an einer Immobilie, das man haben kann, ohne selbst Eigentümer zu sein. Der Nießbrauchberechtigte genießt im Prinzip alle Rechte, als wäre das Häuschen oder die Wohnung sein Eigentum. Das bedeutet, er kann die Immobilie selbst bewohnen, vermieten und sogar die Mieteinkünfte in die eigene Tasche stecken. Eines darf er allerdings nicht: die Bude verkaufen. Die Verantwortung für Instandhaltung und alle laufenden Kosten kann jedoch den Nießbraucher treffen. Auch wenn das wie Milch und Honig klingt, vergiss nicht, dass man dieses Recht nicht so einfach auflösen kann — es erlischt nach dem Tod des Berechtigten oder bei Vertragsende.
Wie funktioniert das Wohnrecht?
Im Gegensatz dazu ist das Wohnrecht eine Art Nießbrauch light. Es ist auf den persönlichen Gebrauch beschränkt und erlaubt es einer Person, eine Immobilie zu bewohnen, ohne Miete zahlen zu müssen. Hier gibt es keinen Geldregen aus Mieterträgen, denn vermietet werden darf nicht. Das Wohnrecht kann für einen Raum, eine Wohnung oder das gesamte Haus gelten, und meist ist es im Grundbuch eingetragen. Eine Notiz am Rande: Man nimmt seine Selbstständigkeit sehr ernst, die bessere Hälfte oder die Familie darf natürlich mit einziehen.
Wer profitiert von Nießbrauch und Wohnrecht?
Nießbrauch und Wohnrecht haben ihre Zielgruppen. Ältere Menschen nutzen gerne den Nießbrauch, um in ihrer Immobilie wohnen zu bleiben und gleichzeitig finanziell abgesichert zu sein – ein beliebtes Modell bei der Immobilienverrentung. Dies gibt ihnen das Gefühl von Sicherheit und Autonomie, für das Deutsche bekannt sind. Andererseits ist das Wohnrecht besonders bei Familienmitgliedern beliebt, die in einem Mehrgenerationenhaus leben möchten. Kein Eigenkapital nötig, um den Erbonkel glücklich zu machen!
Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?
Nießbrauch und Wohnrecht sind keine Spielwiesen. Beide Rechte sollten rechtlich sauber geklärt und vorzugsweise im Grundbuch vermerkt werden. Denn was drin steht, steht drin! Der Nießbrauch ist in der Regel etwas komplizierter, da er die Möglichkeit bietet, Miete zu kassieren und den Wert der Immobilie zu beeinflussen. Ein deftiger Grund, warum man einen Fachmann zu Rate ziehen sollte. Man kann nie wissen, wann der Geier um einen solchen Vertrag kreist.
Daneben wird auch oft gesucht:
Nießbrauchsrecht, Grundstücksrecht, Erbschaft, Grundbucheintrag, Immobilienerwerbskosten, Ertragsimmobilie, Mehrgenerationenhaus, Immobilienschenkung.