Mängelrechte sind ein aufregendes Thema, besonders wenn man darüber nachdenkt, wie oft wir kaputte Dinge kaufen. Auf dem Immobilienmarkt sind sie noch wichtiger, denn es geht schließlich um viel Geld und um Orte, die wir unser Zuhause nennen – oder unser nächstes großes Investment. Also, was genau sind Mängelrechte und warum sollte uns das interessieren?
Was versteht man unter Mängelrechten?
Mängelrechte sind die Rechte eines Käufers, wenn ein gekauftes Objekt nicht dem vereinbarten Zustand entspricht. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Haus und finden heraus, dass das Dach undicht ist. Da schlagen die Mängelrechte ein! Sie ermöglichen Ihnen, gegen den Verkäufer Ansprüche geltend zu machen. Diese Rechte entstehen aus dem Kaufrecht und geben Investoren und Käufern ein Stück Sicherheit. Niemand möchte schließlich die Katze im Sack kaufen, besonders nicht, wenn es sich um Immobilien handelt.
Welche Arten von Mängeln gibt es?
Es gibt versteckte und offene Mängel. Offene Mängel sind sofort erkennbar, wie ein rissiger Balkon. Versteckte Mängel hingegen sind nicht direkt sichtbar. Beispielsweise eine feuchte Wand, die erst nach einem Regenschauer auffällt. Dann gibt es noch rechtliche Mängel, die eher bürokratischer Natur sind. Etwa wenn ein Bebauungsplan übersehen wurde. Dies alles beeinflusst, welche Mängelrechte zur Anwendung kommen und wie leicht sich diese durchsetzen lassen.
Welche Ansprüche können aus Mängelrechten abgeleitet werden?
Der Traum vom Schlosse kann schnell zum Albtraum ohne Dach werden. Um dem vorzubeugen, gibt es Ansprüche. Käufer können unter anderem eine Nachbesserung verlangen. Das bedeutet, der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Wenn das nicht klappt, gibt’s entweder Rabatt oder Sie treten vom Kauf zurück. Das ist wie beim Umtausch in einem Laden, nur mit mehr Papierkram und weniger Quittungen. Und wenn alles richtig schief läuft, können Sie sogar Schadensersatz verlangen, um den finanziellen Schaden auszugleichen.
Wie unterscheidet sich das von Gewährleistungsrechten?
Keine Sorge, Gewährleistungsrechte und Mängelrechte sind nicht dasselbe, auch wenn sie sich ähnlich anhören. Gewährleistungsrechte sind umfassender und beinhalten auch Mängelrechte, sie behandeln aber auch andere Kaufvertragsverletzungen. Stellen Sie sich Mängelrechte als den nerdigen Cousin der Gewährleistungsrechte vor, der immer das Gesetzbuch unter dem Arm trägt. In der praktischen Umsetzung sind Mängelrechte ein Teil der Gewährleistungsrechte, der sich speziell mit Mängeln befasst.
Was sollten Immobilieninvestoren über Mängelrechte wissen?
Investieren bedeutet Risiko, aber gute Mängelrechte sind Ihr Schutzschild. Wichtig ist, den Kaufvertrag genau zu prüfen, denn oft werden dort Mängelrechte ausgeschlossen oder modifiziert. Seien Sie schlau, halten Sie die Augen offen und nutzen Sie Ihr Recht, den Vertrag im Detail zu prüfen. Ein kluger Investor ist ein informierter Investor, der nicht nur sein Portemonnaie, sondern auch seinen gesunden Menschenverstand schützt.
Danach wird auch oft gesucht:
Gewährleistungsrechte, Kaufvertrag Mängel, Nachbesserung Immobilien, verdeckte Mängel, Schadensersatz beim Immobilienkauf, offene Mängel, Immobilienrecht.