Kurzbeschreibung

Eigenbedarf ist der Bedarf des Eigentümers oder seiner Familie, die Immobilie selbst zu nutzen.

Eigenbedarf ist ein Begriff, der in der Immobilienwelt oft Fragen aufwirft – vor allem bei Mietern und Vermietern im deutschen Raum. Beim Immobilien-Investment kann Eigenbedarf eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es darum geht, Mieter zu kündigen, um die Immobilie selbst zu nutzen. Hier beleuchten wir einige der zentralen Aspekte rund um das Thema Eigenbedarf, die jeder Vermieter und Mieter kennen sollte.

Was ist Eigenbedarf?

Eigenbedarf im Mietrecht beschreibt das berechtigte Interesse eines Vermieters, eine Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige zu beanspruchen. Diese Möglichkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fest verankert, genauer in § 573 BGB. Eigenbedarf tritt häufig in Erscheinung, wenn Vermieter die Wohnung für sich selbst, für Familienmitglieder wie Kinder oder Eltern, oder sogar für den Lebenspartner benötigen. Es ist ein Kündigungsgrund, der gesetzlich verankert ist, was ihn zu einem gängigen und beliebten Werkzeug für Vermieter macht.

Wann liegt Eigenbedarf vor?

Eine Eigenbedarfskündigung ist an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Der Bedarf muss authentisch sein und kann entweder für den Vermieter direkt oder deren engere Familie wie Kinder, Eltern, Geschwister geltend gemacht werden. Auch für andere zum Hausstand gehörende Personen, wie Pflegekräfte, kann dieser Bedarf in Ausnahmefällen begründet werden. Gründe sind etwa Arbeitsplatzwechsel, die Vergrößerung des Hausstandes oder die Absicht, sich vom Elternhaus zu lösen. Wichtig ist, dass diese Gründe nachvollziehbar und realistisch sind.

Wie muss eine Eigenbedarfskündigung aussehen?

Formell muss eine Eigenbedarfskündigung einige Kriterien erfüllen. Sie muss schriftlich erfolgen, wie es § 568 Abs. 1 BGB vorschreibt, und es müssen die genauen Gründe für den Eigenbedarf detailliert dargelegt werden. Ebenfalls zu beachten sind die Kündigungsfristen, die je nach Länge des Mietverhältnisses variieren können. Ein achtloses Missachten dieser Vorgaben kann die Kündigung unwirksam machen, was im schlimmsten Fall zu einem teuren und zeitraubenden Rechtsstreit führt.

Besondere Fälle und Ausnahmen

Einige Sonderregelungen greifen, um sowohl Mieter als auch Vermieter zu schützen. Nach einem Immobilienkauf gibt es zum Beispiel in manchen Bundesländern eine Kündigungssperre von mindestens drei Jahren. Dies soll Mieter vor überambitionierten neuen Eigentümern schützen. Für Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, erlaubt § 573a BGB eine vereinfachte Kündigung. Nicht zuletzt können Mieter Härtegründe anführen, etwa Alter oder schwere Krankheit, um gegen eine Kündigung vorzugehen.

Was passiert bei einer unwirksamen Kündigung?

Sollte Eigenbedarf nur vorgetäuscht werden oder wenn die Kündigung formal nicht den Regeln entspricht, ist diese unwirksam. Nicht nur bleibt das Mietverhältnis bestehen, der Vermieter läuft auch Gefahr, dem Mieter Schadensersatz zahlen zu müssen. Es ist also ratsam, vor einer Kündigung alle rechtlichen Anforderungen sorgfältig zu prüfen oder juristischen Rat einzuholen.

Wie reagiert man als Mieter auf eine Eigenbedarfskündigung?

Als Mieter steht man nicht schutzlos da. Rechtzeitig innerhalb der Widerspruchsfrist zu reagieren ist entscheidend. Mieter können die Kündigung rechtlich überprüfen lassen und müssen dabei glaubhaft machen, warum ein Umzug aus persönlichen oder anderen wichtigen Gründen unzumutbar wäre. Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen Aufschub zu erreichen, insbesondere wenn Härtefälle auftreten.

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