Kurzbeschreibung

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt.

Das Bestellerprinzip hat den deutschen Immobilienmarkt seit seiner Einführung nachhaltig geprägt. Es hat entscheidend dazu beigetragen, für Transparenz und Fairness bei Maklerverträgen zu sorgen. Mit dem Fokus auf Kostenverteilung wird klar geregelt, wer für die Maklerprovision aufzukommen hat, was insbesondere bei Miet- und Kaufverträgen von Bedeutung ist.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip besagt einfach gesagt, dass derjenige, der die Leistung des Maklers in Anspruch nimmt, auch die Kosten für die Maklerprovision tragen muss. Es soll verhindern, dass Verbraucher durch hohe, unerwartete Gebühren überrascht werden. Dieses Prinzip ist eine bedeutende Neuerung im Bereich der Immobilienwirtschaft und bringt mehr Sicherheit in den Vermittlungsgeschäft.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es?

In der deutschen Rechtsordnung finden sich die gesetzliche Verankerung hauptsächlich im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese gesetzlichen Bestimmungen sorgen dafür, dass die Regelungen des Bestellerprinzips rechtsverbindlich sind und bei Verstößen Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Eine solide Grundlage, die Mieter und Käufer schützt.

Seit wann gilt das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Immobilien?

Schon seit dem 1. Juni 2015 ist das Bestellerprinzip bei Mietverträgen in Kraft. Vermieter sind verpflichtet, die Maklerprovision zu zahlen, wenn sie den Makler beauftragt haben. Für Mieter kommt eine Verpflichtung zur Zahlung nur dann in Frage, wenn sie selbst aktiv einen Makler beauftragen, um eine exklusive Vermittlungsleistung in Anspruch zu nehmen. Eine große Erleichterung für Wohnungssuchende!

Welches Bestellerprinzip gilt beim Kauf und Verkauf von Immobilien?

Hier wurde erst am 23. Dezember 2020 Neuland betreten. Das Bestellerprinzip kommt beim Immobilienverkauf mit einer speziellen Regelung zum Tragen: Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision im Normalfall hälftig. Dies fördert eine gerechte Verteilung der anfallenden Kosten und trägt zu einem fairen Immobilienmarkt bei.

Warum wurde das Bestellerprinzip eingeführt?

Diese Maßnahme zielte primär darauf ab, Mieter vor ungerechtfertigt hohen Kosten zu schützen. Im Immobiliensektor wurden Mieter häufig ungewollt mit hohen Maklergebühren konfrontiert. Mit der Einführung des Bestellerprinzips wird nicht nur den Mietern, sondern auch den Käufern das Leben erleichtert, indem sie sich die hohen Gebühren teilen.

Gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip?

Natürlich gibt es immer Umstände, unter denen Ausnahmen möglich sind. So kann durch freiverhandelte Verträge von der standardisierten Regelung abgewichen werden. Solche Abweichungen sind jedoch eher die Ausnahme als die Regel und verlangen nach klaren, sachlichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien.

Gilt das Bestellerprinzip auch in anderen Ländern?

Ein Blick über die Landesgrenze zeigt, dass ähnliche Regelungen auch in Österreich existieren. Auch dort müssen Vermieter die Provision bezahlen, wenn sie den Auftrag erteilt haben. Die Idee gewinnt also zunehmend international an Gewicht, auch wenn jedes Land eigene Details festlegt.

Praktische Anwendung des Bestellerprinzips

Stellen Sie sich den folgenden Fall vor: Ein Vermieter engagiert einen Makler zur Vermietung seiner Wohnung. Der Vermieter muss die Provision begleichen. Tritt ein Mieter an denselben Makler mit dem Wunsch heran, eine exklusive Suche für ihn durchzuführen, dann könnte der Mieter in spezifischen Fällen die Kosten tragen müssen. So bleibt Fairness gewahrt und Klarheit über die finanzielle Verantwortung bestehen.

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