Bereitstellungszinsen sind ein Begriff, der potenziellen Immobilieninvestoren im deutschen Raum oft begegnet, doch was verbirgt sich wirklich dahinter? Wer eine Immobilie finanzieren möchte, muss wissen, dass es nicht nur darum geht, den passenden Kredit zu finden und die besten Konditionen auszuhandeln. Denn bis zur vollständigen Darlehensauszahlung können unverhoffte Kosten entstehen – eben jene Bereitstellungszinsen. Im folgenden Text gehen wir auf die Feinheiten dieses Themas ein und klären, was Investoren darüber wissen sollten.
Wofür fallen Bereitstellungszinsen genau an?
Bereitstellungszinsen werden von Banken erhoben, wenn ein beantragter Kredit zwar bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen wurde. Das kommt häufiger vor als man denkt. Bei Immobilienfinanzierungen wird der Kredit oft in mehreren Raten ausgezahlt, beispielsweise um Teilzahlungen an Bauunternehmen oder beim Kauf von Wohneigentum zu leisten. Solange das Darlehen nicht vollständig abgerufen ist, verlangt die Bank für die noch offene Summe Bereitstellungszinsen – eine Art Entschädigung für die Bereithaltung des Geldes.
Ab wann beginnen Bereitstellungszinsen zu laufen?
Die Zinsperiode beginnt nicht immer sofort. In der Regel räumen Banken eine bereitstellungszinsfreie Zeit ein, die je nach Bank zwischen einem und sechs Monaten variiert. Das kann strategisch genutzt werden: Wer früh plant und den Kredit so terminiert, dass die Auszahlungsphase mit dem Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit harmoniert, spart bares Geld. Nach Ablauf dieser Frist wird auf nicht abgerufene Beträge der Bereitstellungszins fällig – meist monatlich.
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?
Die Zinsen schwanken, aber man kann mit etwa 0,25% bis 0,30% pro Monat auf die nicht abgerufene Kreditsumme rechnen. Das klingt erst einmal nicht nach viel, aber addiert sich über die Zeit. Vorausgesetzt, man wartet Monate auf die Auszahlung, kann das schnell ins Geld gehen. Daher lohnt sich ein Blick in die vertraglichen Feinheiten des Kreditangebots, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Wie kann man Bereitstellungszinsen vermeiden oder minimieren?
Vermeiden kann man sie selten, minimieren hingegen durchaus. Der Schlüssel liegt in einer exakten Planung der Bau- oder Kaufphasen. Je präziser der Mittelabfluss geplant wird, desto geringer das Risiko, zu früh das Darlehen zu beantragen. Alternativ kann es sinnvoll sein, mit der Bank über eine Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit zu verhandeln. Bei entsprechendem Verhandlungsgeschick und einem guten Kundenverhältnis stehen die Chancen nicht schlecht.
Wie unterscheiden sich Bereitstellungszinsen von anderen Baufinanzierungskosten?
Bereitstellungszinsen sind nur ein Puzzleteil im Gesamtbild der Baufinanzierungskosten. Sie sind spezifischer als herkömmliche Kreditzinsen, da sie ausschließlich für bereitgestellte, aber ungenutzte Gelder anfallen. Anders als Schlussfinanzierungen oder Grundbuchgebühren spielen Bereitstellungszinsen primär in der Bauphase eine Rolle. Ihre Berechnung ist davon unabhängig, ob und wann mit dem Bau oder dem Kauf begonnen wird – Hauptsache, der Kredit wird nicht benötigt. Ein Detail, das im Projektplan nicht übersehen werden sollte.
Danach wird auch oft gesucht:
Tilgungsplan, Vorfälligkeitsentschädigung, Annuitätendarlehen, Schlussfinanzierung, Grundbuchgebühr, Bauzeitzins, Zwischenfinanzierung, Kreditzinsen, Tilgungssatz, Eigenkapitalquote, Zinsbindung.