Das Baukindergeld – was sollen wir im Dschungel der Immobilienförderung nur davon halten? Eine Unterstützung vom Staat – klar, das klingt verlockend, wenn man daran denkt, sein eigenes Immobilienprojekt zu starten. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die Feinheiten und Tücken dieser Förderung.
Was versteht man unter Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist ein Förderprogramm der deutschen Bundesregierung, das Familien finanziell bei der Anschaffung von Wohneigentum unterstützt. Das Ziel? Familien das Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern. Konkret bedeutet das, dass Familien mit Kindern, die ihr Traumhaus bauen oder kaufen, einen Zuschuss erhalten. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, aufgeteilt über zehn Jahre – klingt nicht schlecht, oder? Diese Hilfe gibt es jedoch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa Einkommensgrenzen und die Nutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz.
Wer kann Baukindergeld beantragen?
Nicht jeder ist ein Auserwählter im Club der Baukindergeldempfänger. Der Zuschuss richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im eigenen Haushalt. Dabei ist das Jahreseinkommen entscheidend: Für Familien mit einem Kind darf das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 90.000 Euro sein. Jedes weitere Kind erhöht diese Grenze um 15.000 Euro. Dennoch, wie immer bei staatlichen Programmen, sind die Teufelchen im Detail versteckt; man sollte also die Antragskriterien genau studieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Welche Immobilien zählen beim Baukindergeld?
Hier wird’s spannend. Nicht jede Immobilie schlüpft durch das Baukindergeld-Tor. Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Bestandsimmobilien, solange sie vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden. Wichtig ist auch, dass man seinen Hauptwohnsitz festlegt und die Immobilie selbst nutzt. Investments oder der Kauf eines Wochenendhäuschens sind also nicht drin. Ein großer Punkt zum Übersehen: Der Zuschuss gilt nicht für Immobilienkäufe, die rein als Kapitalanlage gedacht sind.
Wie läuft der Antragsprozess für Baukindergeld ab?
Gleich vorweg: Der Zauber beginnt erst nach dem Einzug. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug gestellt werden – es gibt also keinen Grund zur Eile. Alles läuft über das Online-Portal der KfW-Bank, das den Antrag einfach und digital abwickelt. Familien müssen dabei alle wichtigen Nachweise, vom Einkommensbescheid bis zur Meldebestätigung, digital im Portal hochladen. Doch Achtung: Nichts für Papiertiger, ein gewisses Maß an digitaler Versiertheit ist durchaus gefragt!
Gibt es Alternativen zum Baukindergeld?
Wer keine Lust auf Bürokratie hat oder einfach leer ausgeht, sei es durch zu hohes Einkommen oder den glücklichen Umstand, kein Kind zu haben, findet andere Wege zur Förderung. Da wäre die Eigenheimzulage, ein Programm, das schon längst Geschichte ist, aber gerne mit dem Baukindergeld verwechselt wird. Weit aus nützlicher sind aktuelle Programme wie die Wohn-Riester oder Förderungen über das Bundesland, die oft flexibler und weniger restriktiv sind. Also keine Bange, der deutsche Förderdschungel hat für jedes Problem noch ein passendes Fördertierchen parat.
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