Das Erbbaurecht ist ein faszinierendes Rechtskonstrukt, das in der deutschen Immobilienlandschaft seit vielen Jahrzehnten einen festen Platz hat. Wenn der Erwerb einer Immobilie nicht die erste Wahl ist, bietet das Erbbaurecht eine charmante Alternative. Es ermöglicht einer Person, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten und zu nutzen, ohne das Land selbst zu besitzen. Klingt ein bisschen wie eine WG mit Land, bei der man das Haus besitzt, aber nicht den Garten. Doch was genau steckt hinter dieser rechtlichen Spielwiese?
Wie funktioniert Erbbaurecht?
Beim Erbbaurecht wird einem sogenannten Erbbauberechtigten das Recht eingeräumt, auf einem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen, ohne Eigentümer des Bodens zu werden. Der Eigentümer ist oft eine Kommune oder die Kirche, aber auch Privatpersonen können vergeben. Der Clou dabei? Der Berechtigte zahlt für dieses Recht eine regelmäßige Gebühr, den sogenannten Erbbauzins. Der Vertrag hierfür kann auf eine Dauer von bis zu 99 Jahren abgeschlossen werden. Danach geht das Grundstück, einschließlich der darauf errichteten Gebäude, an den Eigentümer zurück, es sei denn, der Vertrag wird verlängert. Eine Art Immobilienleasing mit einem Twist, könnte man sagen.
Was sind die Vorteile des Erbbaurechts?
Erbbaurecht bietet mehrere Vorteile, insbesondere für diejenigen, die Grundstücke in begehrten Lagen nutzen möchten, ohne enorme Summen auf den Tisch zu legen. Man spart sich den Grundstückskauf, was oft den Löwenanteil der Investitionskosten ausmacht. Das freigesetzte Kapital kann dann in die Gebäudeinvestition fließen. Zudem lockt die Möglichkeit, trotz eines relativ kleinen Budgets in eine hochwertige Lage zu gelangen. Dann wären da noch die flexiblen Vertragsgestaltungen, die je nach Absprache mit dem Eigentümer, an individuelle Bedürfnisse angepasst werden können.
Gibt es Nachteile beim Erbbaurecht?
Ja, und wie bei jedem guten Deal gibt es auch hier eine Kehrseite. Der offensichtlichste Nachteil ist der zeitlich begrenzte Besitz des Bauwerks. Nach Ablauf des Vertrages müssen die Rechte am Grundstück abgegeben werden, es sei denn, der Vertrag wird erneuert. Auch die Erhöhungsmöglichkeit des Erbbauzinses kann manchen Bauherrn Sorgen bereiten. Zudem kann es Verwunderungen über mögliche eingeschränkte Einflussmöglichkeiten bei der Nutzung des Grundstücks geben, da der Eigentümer weiterhin ein Wörtchen mitredet und bestimmte Regeln auferlegen kann.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Erbbaurecht und Pacht?
Obwohl sich Erbbaurecht und Pacht ähneln – schließlich werden beide zur Nutzung fremden Eigentums eingesetzt –, gibt es wesentliche Unterschiede. Das Erbbaurecht ist in der Regel langfristiger ausgelegt und bietet dem Erbbauberechtigten mehr Sicherheit und Einfluss auf die baulichen Gegebenheiten. Während ein Pachtvertrag vor allem die Nutzung eines bestehenden Objekts vorsieht, erlaubt das Erbbaurecht auch, selbst Hand anzulegen und eine Immobilie zu errichten. Es ist also weniger Miete und mehr Bauherrenromantik.
Kann man Erbbaurecht verkaufen oder vererben?
Absolut. Das Erbbaurecht ist ein veräußerliches und vererbbares Recht. Es kann verkauft, vererbt oder verschenkt werden, genau wie jedes andere Eigentumsrecht. Dies macht es zu einer attraktiven Option, um eine Investition weiterzugeben oder davon zu profitieren. Jedoch ist Vorsicht geboten: Der neue Eigentümer übernimmt alle Verpflichtungen aus dem bestehenden Vertrag. Daher sollte man sich über alle Rechte und Pflichten im Klaren sein, bevor man sich darauf einlässt.
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